Ratgeber zur Disputation

Notebooks und Tablets in der Disputation – erlaubt?

Sind Notebooks und Tablets in der Disputation erlaubt? Was die Promotionsordnung regelt, was für Vortrag und Diskussion gilt und wie Sie es klären.

Inhaltsverzeichnis
Notebook und Tablet mit Präsentationsfolien neben Notizen auf einem Tisch im Prüfungsraum — Symbolbild für digitale Hilfsmittel in der Disputation

Darf ich in der Disputation mein Notebook benutzen? Sind ein Tablet oder digitale Notizen erlaubt? Diese praktischen Fragen beschäftigen viele Promovierende in der Vorbereitung — und sie sind berechtigt, denn die Antwort ist nicht überall gleich. Während für den Vortrag ein Notebook zur Steuerung der Präsentation selbstverständlich ist, gelten für die Nutzung digitaler Geräte während der Diskussion unterschiedliche Regelungen. Wer die Regeln kennt und die Geräte souverän einsetzt, vermeidet Unsicherheit und mögliche Probleme am Prüfungstag.

Dieser Leitfaden erklärt, was für Notebooks, Tablets und digitale Hilfsmittel in der Disputation gilt — für den Vortrag, die Diskussion und die Online-Prüfung —, wie Sie die Regeln klären und wie Sie die Geräte souverän nutzen, ohne sich auf sie zu verlassen.

Die Frage der Hilfsmittel in der Disputation

Die Frage nach den erlaubten Geräten ist Teil der größeren Frage nach den zulässigen Hilfsmitteln in der Disputation.

Die Promotionsordnung entscheidet

Welche Hilfsmittel — digital oder analog — in der Disputation erlaubt sind, regelt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät. Diese Regelungen unterscheiden sich, weshalb es keine allgemeingültige Antwort gibt. Die Klärung der für den eigenen Fall geltenden Regeln ist der erste Schritt.

Unterschiede zwischen den Phasen

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen den Phasen der Disputation. Für den Vortrag gelten andere Selbstverständlichkeiten als für die Diskussion. Ein Notebook zur Präsentation ist im Vortrag üblich, während die Nutzung von Geräten in der Diskussion eigenen Regeln unterliegt. Diese Differenzierung prägt die gesamte Frage. Sie ist Teil des Ablaufs der mündlichen Prüfung, den die Promotionsordnung regelt.

Notebooks und Tablets für den Vortrag

Im Vortrag sind digitale Geräte in der Regel selbstverständlich — der Vortrag lebt heute meist von einer digitalen Präsentation.

Das Notebook zur Präsentationssteuerung

Ein Notebook oder Tablet zur Steuerung der Präsentationsfolien ist im Vortrag der Normalfall. Es gehört zur üblichen technischen Ausstattung der Disputation und ist unproblematisch. Die Folien tragen einen wesentlichen Teil der Darstellung.

Das technische Setup vorbereiten

Wer mit eigenem Gerät vorträgt, sollte das technische Setup vorab klären und testen — die Verbindung zum Projektor oder Bildschirm, die Kompatibilität und die Darstellung der Folien. Ein technischer Test vor dem Termin schaltet eine vermeidbare Fehlerquelle aus.

Ein Backup bereithalten

Auch bei sorgfältiger Vorbereitung können technische Probleme auftreten. Ein Backup der Präsentation — etwa auf einem USB-Stick und zusätzlich als PDF — sowie gegebenenfalls ein Ausdruck der wichtigsten Folien geben Sicherheit für den Fall eines Geräteausfalls.

Digitale Geräte während der Diskussion

Komplexer ist die Frage der Gerätenutzung während der Diskussionsphase.

Notizen und Stichpunkte

Eigene Notizen oder Stichpunktkarten — digital oder gedruckt — sind häufig erlaubt und können bei der Strukturierung der Antworten helfen. Ob die digitale Form zulässig ist, regelt die Promotionsordnung. Wichtig ist, dass die Notizen die souveräne Antwort unterstützen und nicht zum ständigen Ablesen verleiten. Bewährt hat sich ein knapper Stichpunktzettel mit den wichtigsten Zahlen, Begriffen und der Gliederung des Vortrags — er gibt im entscheidenden Moment Halt, ohne den Blickkontakt zum Gremium zu unterbrechen.

Der Zugriff auf die eigene Arbeit

Häufig ist es zulässig, bei Detailfragen auf die eigene Dissertation zuzugreifen — in gedruckter Form oder auf einem Gerät. Dieser Zugriff kann bei spezifischen Nachfragen hilfreich sein, etwa wenn nach einer genauen Zahl, einer Quellenangabe oder einer bestimmten Textstelle gefragt wird. Er sollte aber die Beherrschung der eigenen Arbeit ergänzen, nicht ersetzen. Wer eine Tabelle oder Abbildung der eigenen Arbeit schnell aufrufen kann, um eine Detailfrage präzise zu beantworten, wirkt sorgfältig; wer dagegen bei jeder Frage zunächst nachschlagen muss, vermittelt den Eindruck, die eigene Arbeit nicht souverän zu beherrschen. Die Kunst liegt darin, das Gerät als gezielte Stütze zu nutzen und nicht als ständige Krücke.

Die Grenzen der Nutzung

Der Internetzugriff während der Prüfung ist in der Regel nicht vorgesehen, und auch die Kommunikation mit Dritten ist selbstverständlich ausgeschlossen. Die zulässige Nutzung beschränkt sich auf die eigenen Materialien und Hilfsmittel im vorgesehenen Rahmen.

HilfsmittelIm VortragIn der Diskussion
Notebook für PräsentationÜblich und selbstverständlichIn der Regel nicht relevant
Eigene NotizenAls Stütze möglichHäufig erlaubt, sparsam nutzen
Zugriff auf die DissertationSelten nötigOft erlaubt, nur bei Detailfragen
InternetzugriffNicht vorgesehenIn der Regel nicht erlaubt

Die Tabelle gibt eine typische Orientierung. Die genauen Regelungen unterscheiden sich jedoch zwischen den Fakultäten — die Promotionsordnung ist die maßgebliche Quelle.

Die Online-Disputation

Bei einer Online- oder Hybrid-Disputation stellt sich die Gerätefrage anders, weil digitale Geräte hier naturgemäß Teil des Setups sind.

Geräte als inhärenter Teil

Bei der Online-Prüfung sind Notebook oder Tablet, Kamera und Bildschirmteilung selbstverständlich Teil der Prüfungssituation. Die Frage verschiebt sich von der grundsätzlichen Zulässigkeit zur zuverlässigen technischen Umsetzung.

Das zuverlässige Setup

Entscheidend ist ein zuverlässiges technisches Setup — eine stabile Verbindung, funktionierende Kamera und Bildschirmteilung sowie ein vorab getestetes Gerät. Ein technischer Test unter realen Bedingungen vor dem Termin ist hier unverzichtbar.

Die Regeln gelten auch online

Auch bei der Online-Disputation gelten die Regeln zur Nutzung weiterer Hilfsmittel. Was im Präsenzformat erlaubt oder unzulässig ist, gilt sinngemäß auch online. Diese Regeln sollten vorab mit dem Prüfungsamt geklärt werden.

Notebook mit Videokonferenz und geteilten Präsentationsfolien für eine Online-Disputation — Symbolbild für die digitale Prüfungssituation

Wie Sie die Regeln klären

Da die Regelungen variieren, ist ihre frühzeitige Klärung der sicherste Weg.

Die Promotionsordnung lesen

Der erste Schritt ist die Lektüre der Promotionsordnung, die die zulässigen Hilfsmittel regelt. Diese Lektüre gehört zu den ersten Vorbereitungsschritten und schafft Klarheit über den Rahmen.

Bei Betreuung und Prüfungsamt nachfragen

Wo die Promotionsordnung Fragen offenlässt, hilft die Rücksprache mit der betreuenden Person oder dem Prüfungsamt. Diese Klärung ist Teil eines gut vorbereiteten Gesprächs zur Disputation mit der Betreuung und nimmt Unsicherheit.

Die Klärung früh erledigen

Die Klärung der Hilfsmittelfrage sollte früh erfolgen, damit genug Zeit bleibt, die Vorbereitung darauf einzustellen. Wer erst am Prüfungstag merkt, dass ein geplantes Hilfsmittel nicht zulässig ist, gerät unnötig unter Druck.

Die Frage nach den erlaubten Hilfsmitteln höre ich oft, und meine Antwort ist immer: Schauen Sie früh in die Promotionsordnung und fragen Sie im Zweifel nach. Ein Notebook für die Folien ist nie ein Problem. Wovon ich abrate, ist, sich auf Notizen oder das Nachschlagen zu verlassen. Wer seine Arbeit beherrscht, braucht das Gerät nur für die Präsentation — und genau diese Sicherheit überzeugt das Gremium. Promotionsbetreuer und Lehrstuhlinhaber, Universität Bremen, 2024

Tipps für den souveränen Umgang mit Geräten

Mehrere konkrete Maßnahmen sichern den souveränen Einsatz digitaler Hilfsmittel.

Sich nicht auf die Geräte verlassen

Der wichtigste Grundsatz ist, sich nicht auf die Geräte zu verlassen. Digitale Hilfsmittel sind eine Unterstützung, kein Ersatz für die Beherrschung der eigenen Arbeit. Wer ständig nachschlägt, wirkt unsicher.

Die Technik gründlich testen

Jedes Gerät und jede Verbindung sollte vor dem Termin gründlich getestet werden. Dieser Test gehört zur strukturierten Vorbereitung auf die Disputation und beugt technischen Pannen vor.

Ein analoges Backup bereithalten

Ein analoges Backup — ein Ausdruck der wichtigsten Folien und Notizen — gibt Sicherheit für den Fall eines technischen Problems. Diese Vorsorge nimmt die Sorge vor dem Technikausfall. Wer weiß, dass er auch ohne funktionierende Technik vortragen könnte, betritt den Prüfungsraum mit deutlich mehr Gelassenheit. Ein durchdachtes Backup umfasst die Präsentation in mehreren Formaten, einen Ausdruck der Kernfolien und gegebenenfalls ein zweites Gerät — gerade bei der Online-Disputation ist eine alternative Verbindungsmöglichkeit, etwa über ein Mobilgerät, eine wertvolle Absicherung.

Häufige Fehler im Umgang mit Geräten

Drei Fehlermuster begegnen besonders häufig.

Fehler 1 — Die Regeln nicht klären

Der häufigste Fehler ist, die Hilfsmittelfrage nicht vorab zu klären. Wer am Prüfungstag merkt, dass ein geplantes Hilfsmittel nicht zulässig ist, gerät in Schwierigkeiten.

Fehler 2 — Sich zu sehr auf Notizen verlassen

Ein zweiter Fehler ist die zu starke Abhängigkeit von Notizen oder dem Nachschlagen. Das ständige Ablesen wirkt unsicher und schwächt den Auftritt.

Fehler 3 — Kein Backup bereithalten

Ein dritter Fehler ist das Fehlen eines Backups. Ohne Ausweichlösung kann ein technisches Problem den Auftritt erheblich belasten.

Wie eine professionelle Begleitung helfen kann

Die Klärung der formalen Fragen und die souveräne Vorbereitung auf die Disputation, einschließlich des technischen Setups, fallen in eine ohnehin anspruchsvolle Phase. Eine externe Perspektive kann helfen, diese Vorbereitung zu strukturieren und Sicherheit zu schaffen.

Eine erfahrene Promotionsbegleitung kann bei der Klärung der formalen Rahmenbedingungen unterstützen, eine realistische Probedisputation im geplanten Setup moderieren und das souveräne Auftreten stärken — ohne in die wissenschaftliche Arbeit selbst einzugreifen. Wer die Disputation gut vorbereitet und ohne Unsicherheit über die Rahmenbedingungen angehen möchte, findet darin eine sinnvolle Unterstützung.

Fazit

Ob Notebooks und Tablets in der Disputation erlaubt sind, hängt von der Promotionsordnung und der Phase der Prüfung ab. Für den Vortrag ist ein Notebook zur Präsentation selbstverständlich, für die Diskussion gelten differenzierte Regeln, und bei der Online-Disputation sind die Geräte ohnehin Teil des Setups. Wer die für den eigenen Fall geltenden Regeln früh klärt, vermeidet Unsicherheit am Prüfungstag.

Die wichtigste Erkenntnis: Digitale Hilfsmittel sind eine Unterstützung, kein Ersatz für die souveräne Beherrschung der eigenen Arbeit. Wer die Regeln kennt, die Technik testet, ein Backup bereithält und sich nicht auf das Nachschlagen verlässt, nutzt die Geräte souverän — und kann sich in der Disputation auf das konzentrieren, worauf es ankommt: die überzeugende Darstellung und Verteidigung der eigenen Forschung.


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Häufig gestellte Fragen

Das hängt von der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät ab. Für den Vortrag ist ein Notebook zur Steuerung der Präsentation in der Regel selbstverständlich. Für die Nutzung während der Diskussion — etwa für Notizen oder den Zugriff auf die eigene Arbeit — gelten unterschiedliche Regelungen, die vorab geklärt werden sollten.
Häufig ja, etwa in gedruckter Form oder auf einem Gerät, um bei Detailfragen nachschlagen zu können. Ob und in welcher Form der Zugriff zulässig ist, regelt die Promotionsordnung. Wichtig ist, dass der Zugriff die souveräne Beherrschung der eigenen Arbeit ergänzt und nicht ersetzt — ständiges Nachschlagen wirkt unsicher.
Üblich sind ein Notebook oder Tablet zur Steuerung der Präsentation, gegebenenfalls eigene Notizen in digitaler oder gedruckter Form und Karten mit Antworten auf erwartete Fragen. Der Internetzugriff während der Prüfung ist dagegen meist nicht vorgesehen. Die genaue Zulässigkeit regelt die Promotionsordnung.
Bei einer Online-Disputation sind digitale Geräte naturgemäß Teil des Setups. Hier ist ein zuverlässiges technisches Setup mit Kamera, Bildschirmteilung und stabiler Verbindung entscheidend. Die Regeln zur Nutzung weiterer Hilfsmittel gelten auch online und sollten vorab mit dem Prüfungsamt geklärt werden.
Durch die Lektüre der Promotionsordnung und die Rücksprache mit der betreuenden Person oder dem Prüfungsamt. Diese Klärung gehört zu den ersten Vorbereitungsschritten, weil sie Sicherheit über den Rahmen der Prüfung schafft und vermeidet, dass am Prüfungstag Unsicherheit über die zulässigen Hilfsmittel entsteht.
Nein, nicht vollständig. Digitale Hilfsmittel sind eine Unterstützung, kein Ersatz für die souveräne Beherrschung der eigenen Arbeit. Wer sich zu stark auf Notizen oder das Nachschlagen verlässt, wirkt unsicher und riskiert zudem, bei technischen Problemen in Schwierigkeiten zu geraten. Ein Backup für den Technikausfall ist sinnvoll.

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